Der Regionalverband Pinzgau

Was sind die Aufgaben der Regionalverbände?

Das Regionalprogramm wurde von den Regionalverbänden erstellt, wobei diese von den Entscheidungs- und Entwicklungsträgern in den einzelnen Gemeinden gestützt wurden. So ist in der Planungshierarchie zwischen der sich auf das ganze Landesgebiet bzw. auf Landesteile beziehenden Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm, Sachprogramme) und der sich auf die Gemeinde beziehenden örtlichen Raumplanung (Räumliches Entwicklungskonzept, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan) die Regionalplanung angesiedelt. Die gegenständlichen Regionalverbände sind Raumordnungsverbände nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz.

Die Regionalverbände bilden somit eine Zwischenebene und erhalten die Rolle der Landesplanung „von unten“, da die zusammengeschlossenen Gemeinden ihren Lebensraum über das Regionalprogramm gemeinsam gestalten und für dessen Ordnung und Entwicklung sorgen können und sollen.

Die gegenseitige Abstimmung (Gegenstromprinzip) und das arbeitsteilige Vorgehen von Landes-, Regional- und örtlicher Raumplanung haben als gemeinsames Ziel die regionalbedeutsamen Anliegen zu behandeln.

Die Aufgaben der Regionalverbände sind von den gesetzlichen Möglichkeiten her sehr vielfältig, da auf Gemeindeebene viele Bereiche nicht mehr ausreichend und effizient erledigt werden können oder größere Planungsregionen sich als sinnvoller erweisen.

So können EU- und Landesförderungen zur Strukturverbesserung besser verwendet bzw. dem Wettbewerb der Regionen stärker entgegengetreten werden. Dadurch stellen die Regionalverbände eine Möglichkeit dar, eine eigenverantwortliche und eigenständige Entwicklung zu verantworten, um neuen Herausforderungen solidarisch zu begegnen.

Sie sind auch Träger öffentlicher Belange und damit an der Aufstellung und Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen beteiligt. Sie wirken durch Planungsvorschläge und Stellungnahmen bei der Aufstellung der Entwicklungsprogramme des Landes und auf dem Gebiet der örtlichen Raumplanung mit.
Durch Vereinbarung ist auch die Übernahme von Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches der verbandsangehörigen Gemeinden möglich.

Zentrale Bedeutung erhalten die Regionalverbände jedoch durch die Ausarbeitung, Überprüfung und Änderung des Regionalprogramms. Dabei legt das Regionalprogramm die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Region in Form von verbindlichen Zielen und Maßnahmen fest.

 

Teilregionen und Mitgliedsgemeinden

Der politische Bezirk Pinzgau wird in 2 Regionalverbände unterteilt. Als Regionalverbände werden Gemeindeverbände bezeichnet, die Aufgaben der Raumplanung für die jeweilige Region übernehmen. Das Salzburger Raumordnungsgesetz gibt den Regionalverbänden die Möglichkeit, selbst die künftige Entwicklung in der Region zu planen. Als Instrumente sind dafür das Regionale Entwicklungskonzept (REK) und das Regionalprogramm für die überörtliche Raumplanung vorgesehen.

Der Pinzgau teilt sich in den RV Pinzgau (ohne Oberpinzgau) und den RV Oberpinzgau. Die Regionalverbände bestehen aus den vier Teilregionen Oberpinzgau (Regionalverband Oberpinzgau) sowie Pinzgauer Zentralraum, Unterpinzgau und Unteres Saalachtal (Regionalverband Pinzgau).

Die konkreten regionalen Ziele, Maßnahmen und Empfehlungen wurden für die beiden Regionalverbände Pinzgau und Oberpinzgau getrennt erarbeitet. Die dazugehörige Plandarstellung erfolgte in drei Kartenteilen (Oberpinzgau, Zentralraum Unteres Saalachtal, Zentralraum Unterpinzgau).

Mitgliedsgemeinden des RV Pinzgau: (19 Gemeinden)

  • Bruck

  • Dienten

  • Fusch

  • Kaprun

  • Lend

  • Leogang

  • Lofer

  • Maishofen

  • Maria Alm

  • Piesendorf

  • Rauris

  • Saalbach-Hinterglemm

  • Saalfelden

  • St. Martin

  • Taxenbach

  • Unken

  • Viehhofen

  • Weißbach

  • Zell am See


Mitgliedsgemeinden des RV Oberpinzgau(9 Gemeinden)

  • Bramberg
  • Hollersbach
  • Krimml
  • Mittersill
  • Neukirchen
  • Niedernsill
  • Stuhlfelden
  • Uttendorf
  • Wald